Der Sachkundenachweis dient zum Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen und Hundehaltern, gemäß § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW. Für welche Hunde benötige ich als Hundehalter einen Sachkundenachweis?

Große Hunde:

Hunde, die ausgewachsen ein Gewicht von mindestens 20 kg oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen (sogenannte 20/40 Hunde).

Gefährliche Hunde:

Vom Gesetzgeber wird der Sachkundenachweis von Haltern sogenannter „gefährlicher Hunde“ verlangt. Betrifft Hunde der Rassen: American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden

Hunde bestimmter Rassen:

Auch von Hundehaltern sogenannter „bestimmter Rassen“ wird der Nachkundenachweis verlangt. Betrifft Hunde der Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Personen, die keinen keinen Sachkundenachweis brauchen
  • Tierärzte / Tierärztinnen und Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundestierärzteordnung.
  • Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben.
  • Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 des TierschG zur Zucht, Haltung oder zum Handel mit Hunden besitzen.
  • Polizeihundeführer / Polizeihundeführerinnen
  • Personen, die aufgrund einer Anerkennung nach § 10 LHundG NRW berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen.

Preis

37,50 Euro

Für die Prüfung und die Halterbescheinigung laut Beschluss und in Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)

Wenn Du mit deinem Hund NACH der Prüfung bei uns eine 5-er Karte buchst, ist die Prüfung und die Halterbescheinigung kostenlos